Brunner Immofair GmbH

Online und unkompliziert Dienstleistungen für Ihre Immobilie bestellen

Zu den Produkten

Wir unterstützen die Eigentümer und Eigentümerinnen der von uns verwalteten Eigentümergemeinschaften bei der Abgabe der Grundsteuererklärung. Es werden bei der Erbringung dieser Dienstleistung keine steuerberatenden Tätigkeiten ausgeführt.

Weitere Dienstleistungen wie z. B. die Verwaltung einer Mietkaution oder die Nachweise für haushaltsnahe Dienstleistungen u. ä.  können hier bestellt werden.

Information

Alle Grundstückseigentümer in Deutschland sind gesetzlich verpflichtet, in der Zeit vom 01.07.2022 – 31.10.2022 eine Grundsteuererklärung an das zuständige Finanzamt abzugeben. Dies wird erforderlich, weil zum Zweck der Berechnung der Grundsteuer die Bewertung aller Grundstücke neu vorgenommen werden muss. Wir bieten die Erfassung der notwendigen Grundstücksdaten in die Grundsteuererklärung und die digitale Übertragung an das Finanzamt als zusätzliche Dienstleistung für unsere Kunden an. Voraussetzung hierfür ist die Bereitstellung notwendiger Informationen durch den Grundstückseigentümer. Wir haben versucht, den Bestellvorgang möglichst unkompliziert zu gestalten. Falls uns zur Bearbeitung Ihrer Bestellung Informationen fehlen, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen.

Ihre Ansprechpartner

Jürgen Brunner

DIPLOM-BETRIEBSWIRT (VWA)

+49 2871 1897400

info@brunner-immofair.de

FAQ – Häufige Fragen

Die Abgabe der Grundsteuererklärung wird in der Zeit vom 01.07.2022 – 31.10.2022 erfolgen. Dieser Zeitraum ist gesetzlich vorgeschrieben.

Der Preis für die Erstellung der Grundsteuererklärung ist abhängig von der Art des Grundstücks. Er wird bei der Erfassung des Grundstücks im Bestellvorgang angezeigt. Zusätzliche Kosten können entstehen, wenn wir erforderliche Unterlagen beschaffen müssen.

Der Grundstückseigentümer erfährt von der Abgabe der Grundsteuererklärung für sein Grundstück durch eine E-Mail, die ihm nach der Abgabe der Erklärung zugestellt wird. Dann wird auch die Rechnung für die Dienstleistung fällig.

Hilfreiche Informationen erhalten Sie unter folgendem Link:

Grundsteuer | Finanzverwaltung NRW